Kommunionbank - Herz-Jesu-Familie

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Atzbergers Komunionbank

Unterschriften-Aktion für die Kommunionbänke!
Mitglied der Herz-Jesu-Familie
Johann Atzberger sen.
Harham 7 D-84189 Wurmsham
Deutschland  Telefon +49 (0)8086/503
www-glaubensvertiefung.de  
Apostolat: Kniende Mundkommunion

An seine Heiligkeit Papst Franziskus.
Staatssekretariat Erste Sektion für die Erneuerung der Kirche Kommunionbänke
Vaticanstadt 3-00120 Cita del Vaticano - Italien.

Lieber Heiliger Vater Papst Franziskus!

Unser Schreiben vom 21.07.2015 mit 218 Unterschriften für die Kommunionbänke, wurde leider nicht beantwortet!

Wenn es nicht möglich ist in den römisch-katholischen Kirchen die Kommunionbänke aufzustellen, so bitten wir beim Kommunionempfang den Betschemel zu verwenden, um die kniende Mundkommunion durch den Priester zu gewährleisten!

Das wäre das Mindeste was wir kniende Mundkommunikanten fordern! Bitte Heiliger Vater helfen Sie uns, damit die ehrfürchtige und demütige Form der knienden Mundkommunion nicht verschwindet!

Lieber Heiliger Vater, Papst Franziskus bitte geben Sie mit dem Hl. Stuhl ein Rundschreiben an Bischöfe und Priester heraus, man sollte den Betschemel oder die Kommunionbank in den röm. katholischen Kirchen aufstellen und jeweils mit einem ~weißen Spitzentuch bedecken, denn der Heilige Leib Christi, ist ein Heiliges Gastmahl der Liebe Gottes!

Ein ewiges Vergelts Gott Heiliger Vater und dem Hl.Stuhl für die Hilfe und Erhaltung der knienden Mundkommunion, die es schon viele Jahrhunderte gibt!

Heiliger Vater, Papst Franziskus wir werden für Sie beten! Bitte geben Sie mir Nachricht und ich werde die Unterzeichneten informieren!

Heiliger Vater, wir wünschen Ihnen viel Gesundheit, sowie Gottes reichen Segen und den Schutz der lieben Muttergottes!

Heiliger Vater, im Glauben mit Ihnen verbunden gez. Johann Atzberger sen. Und die Unterzeichneten für die Kommunionbänke.

Anlage: 1 Benediktus-Rosenkranz, ein Geschenk an Sie Heiliger Vater.

* * *

STAATSSEKRETARIAT ERSTE SEKTION ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN

Aus dem Vatikan, am 14. Dezember 2015

Sehr geehrter Herr Atzberger,

hiermit bestätige ich Ihnen dankend den Erhalt Ihres Schreibens vom 21. Oktober, das Sie an Papst Franziskus gerichtet haben. Ferner haben Sie Ihrem Schreiben einen Rosenkranz beigefügt.

Die Instruktion Redemptionis Sacramentum weist unter Nr. 91 ausdrücklich auf die Möglichkeit der knienden Mundkommunion hin. Vielleicht wollen Sie daher den Kontakt zu Ihrem Heimatpfarrer suchen, um ihm Ihr Anliegen vorzutragen. Sicher können dann Wege vor Ort gefunden werden, gerade auch den älteren Menschen, die den Empfang der knienden Mundkommunion wünschen, durch geeignete Hilfen entgegenzukommen.

Seine Heiligkeit bittet Sie um Ihr Gebet für seinen universalen Hirtendienst und schließt auch gerne Ihre Anliegen in sein Beten ein. Im gläubigen Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes, daß wir, trotz unserer Begrenztheit aufgrund unserer Schuld, für immer geliebt sind (Misericordiae vultus, 2), erbittet Papst Franziskus Ihnen und allen, die Ihnen verbunden sind, Gottes reichen Segen.

Mit besten Wünschen und freundlichen Grüßen gez. Prälat Peter B. Wells Assessor

Herrn
Johann Atzberger
Harham 7
D-84189 WURMSHAM

** *

Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung

Instruktion

Redemptionis sacramentum

Über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind.

Inhaltsverzeichnis:
Kapitel IV

Die heilige Kommunion
Die Disposition für den Empfang der heiligen Kommunion    80-87
  • Die Spendung der heiligen Kommunion                                    88-96
  • Die Kommunion der Priester                                                     97-99
  • Die Kommunion unter beiden Gestalten                                  100-107  
     

    2. Die Spendung der heiligen Kommunion

    91. Bezüglich der Austeilung der heiligen Kommunion ist daran zu erinnern, daß „die geistlichen Amtsträger (...) die Sakramente denen nicht verweigern“ dürfen „die zu gelegener Zeit darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind.“ [177] Jeder getaufte Katholik, der rechtlich nicht gehindert ist, muß deshalb zur heiligen Kommunion zugelassen werden. Es ist also nicht gestattet, einem Christgläubigen die heilige Kommunion beispielsweise nur deshalb zu verweigern, weil er die Eucharistie kniend oder stehend empfangen möchte.

    92. Obwohl jeder Gläubige immer das Recht hat, nach seiner Wahl die heilige Kommunion mit dem Mund zu empfangen, [178] soll in den Gebieten, wo es die Bischofskonferenz erlaubt und er Apostolische Stuhl rekognosziert hat, auch demjenigen die Heilige Hostie ausgeteilt werden, der das Sakrament mit der Hand empfangen möchte. Man soll aber sorgfältig darauf achten, daß der Kommunikant die Hostie sofort vor dem Spender konsumiert, damit niemand mit den eucharistischen Gestalten in der Hand weggeht wenn eine Gefahr der Profanierung besteht, darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben werden. [179]

    93. Es ist notwendig, die kleine Patene für die Kommunion der Gläubigen bereitzuhalten, um die Gefahr zu vermeiden, daß die heilige Hostie oder einzelne Fragmente auf den Boden fallen. [180]

    Den originalen Briefwechsel können Sie bei Herrn Johann Atzberger (eine Kopie) bestellen. Seine Anschrift: Johann Atzberger sen. Harham 7 84198 Wurmsham Telefon 08086/503 be-stellen.

     
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